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   LSG Hessen, 02.07.2012 - L 4 VE 39/11   

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https://dejure.org/2012,18139
LSG Hessen, 02.07.2012 - L 4 VE 39/11 (https://dejure.org/2012,18139)
LSG Hessen, Entscheidung vom 02.07.2012 - L 4 VE 39/11 (https://dejure.org/2012,18139)
LSG Hessen, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - L 4 VE 39/11 (https://dejure.org/2012,18139)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Schadensausgleichs beim Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung nach dem BVG; Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Schadensausgleichs beim Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung nach dem BVG; Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2012 - L 4 VE 39/11
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 101, 239, 270).

    Denn Art. 3 Abs. 1 GG verbietet dem Gesetzgeber nicht, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (BVerfG SozR 7833 § 1 Nr. 3; vgl. auch BSG, Urteil vom 23. Januar 2008, B 10 EG 5/07 R, Juris) Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines solchen notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (BVerfGE 75, 78, 106; 87, 1, 43; 101, 239, 270; 117, 272, 301).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2012 - L 4 VE 39/11
    Denn Art. 3 Abs. 1 GG verbietet dem Gesetzgeber nicht, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (BVerfG SozR 7833 § 1 Nr. 3; vgl. auch BSG, Urteil vom 23. Januar 2008, B 10 EG 5/07 R, Juris) Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines solchen notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (BVerfGE 75, 78, 106; 87, 1, 43; 101, 239, 270; 117, 272, 301).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2012 - L 4 VE 39/11
    Denn Art. 3 Abs. 1 GG verbietet dem Gesetzgeber nicht, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (BVerfG SozR 7833 § 1 Nr. 3; vgl. auch BSG, Urteil vom 23. Januar 2008, B 10 EG 5/07 R, Juris) Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines solchen notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (BVerfGE 75, 78, 106; 87, 1, 43; 101, 239, 270; 117, 272, 301).
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2012 - L 4 VE 39/11
    Die Rechtsprechung hat in Regelungen nach diesem Prinzip selbst dann keine verfassungswidrige Härte erkannt, wenn die Betroffenen den Eintritt des Leistungsfalles (wie hier die Klägerin den Tod des Beschädigten) nicht durch eigenes Verhalten beeinflussen konnten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfGE 111, 160, 169 f.) und sogar "Altfälle" von lebenslang zu gewährenden existenzsichernden Dauerleistungen ausgeschlossen wurden (vgl. zum Opferentschädigungsgesetz BSGE 56, 90 ff. = SozR 3800 § 10 Nr. 1; nachgehend BVerfG SozR 3800 § 10 Nr. 2) .
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2012 - L 4 VE 39/11
    Denn Art. 3 Abs. 1 GG verbietet dem Gesetzgeber nicht, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (BVerfG SozR 7833 § 1 Nr. 3; vgl. auch BSG, Urteil vom 23. Januar 2008, B 10 EG 5/07 R, Juris) Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines solchen notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (BVerfGE 75, 78, 106; 87, 1, 43; 101, 239, 270; 117, 272, 301).
  • BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 5/07 R

    Elterngeld - Erziehungsgeld - Stichtagsregelung - Systemwechsel -

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2012 - L 4 VE 39/11
    Denn Art. 3 Abs. 1 GG verbietet dem Gesetzgeber nicht, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (BVerfG SozR 7833 § 1 Nr. 3; vgl. auch BSG, Urteil vom 23. Januar 2008, B 10 EG 5/07 R, Juris) Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines solchen notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (BVerfGE 75, 78, 106; 87, 1, 43; 101, 239, 270; 117, 272, 301).
  • BSG, 10.08.1993 - 9 RV 4/93

    Abgesenkte Leistungen im Beitrittsgebiet

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2012 - L 4 VE 39/11
    Zweifelhaft erscheint dies, weil das Bundessozialgericht, das Ansprüche des Beschädigten auf Rentenleistungen der Kriegsopferversorgung der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG im Hinblick darauf zuordnet, dass es sich dabei um gesetzlich normierte Aufopferungsansprüche handelt, die dem Ausgleich für das dem Staat an Gesundheit und Leben gebrachte besondere Opfer dienen und nicht auf Billigkeitserwägungen auf Grund einer ausschließlichen Fürsorgepflicht des Staates beruhen (BSG, Urteil vom 7. Mai 1986, 9a RV 20/85, SGb 1987, 76 f mit krit. Anm. Stober; bestätigt BSG, Urteil vom 10. August 1983, 9 RV 4/93, BSGE 73, 41, 42; a.A. Papier in: Maunz/Düring, GG, 59. Lfg., Art. 14 Rdnr. 133; offen gelassen BSG, Urteil vom 24. November 2005, Juris Rdnr. 112), für die Hinterbliebenenversorgung nach dem BVG bislang offen gelassen hat, ob die verliehene Rechtsposition eine einseitige Gewährung des Staates oder das Äquivalent einer vom Empfänger "erworbenen" Leistung ist und ob in diesem Zusammenhang die Rechtsstellung einer Hinterbliebenen ebenso wie die eines Beschädigten selbst zu bewerten wäre (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1978, 9 RV 78/77, Juris).
  • BSG, 07.12.1983 - 9a RVg 2/83

    Gleichbehandlungsgebot - Entschädigung - Gewalttat - Opferentschädigung

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2012 - L 4 VE 39/11
    Die Rechtsprechung hat in Regelungen nach diesem Prinzip selbst dann keine verfassungswidrige Härte erkannt, wenn die Betroffenen den Eintritt des Leistungsfalles (wie hier die Klägerin den Tod des Beschädigten) nicht durch eigenes Verhalten beeinflussen konnten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfGE 111, 160, 169 f.) und sogar "Altfälle" von lebenslang zu gewährenden existenzsichernden Dauerleistungen ausgeschlossen wurden (vgl. zum Opferentschädigungsgesetz BSGE 56, 90 ff. = SozR 3800 § 10 Nr. 1; nachgehend BVerfG SozR 3800 § 10 Nr. 2) .
  • BSG, 06.12.1978 - 9 RV 78/77

    Bemessung der Ausgleichsrente

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2012 - L 4 VE 39/11
    Zweifelhaft erscheint dies, weil das Bundessozialgericht, das Ansprüche des Beschädigten auf Rentenleistungen der Kriegsopferversorgung der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG im Hinblick darauf zuordnet, dass es sich dabei um gesetzlich normierte Aufopferungsansprüche handelt, die dem Ausgleich für das dem Staat an Gesundheit und Leben gebrachte besondere Opfer dienen und nicht auf Billigkeitserwägungen auf Grund einer ausschließlichen Fürsorgepflicht des Staates beruhen (BSG, Urteil vom 7. Mai 1986, 9a RV 20/85, SGb 1987, 76 f mit krit. Anm. Stober; bestätigt BSG, Urteil vom 10. August 1983, 9 RV 4/93, BSGE 73, 41, 42; a.A. Papier in: Maunz/Düring, GG, 59. Lfg., Art. 14 Rdnr. 133; offen gelassen BSG, Urteil vom 24. November 2005, Juris Rdnr. 112), für die Hinterbliebenenversorgung nach dem BVG bislang offen gelassen hat, ob die verliehene Rechtsposition eine einseitige Gewährung des Staates oder das Äquivalent einer vom Empfänger "erworbenen" Leistung ist und ob in diesem Zusammenhang die Rechtsstellung einer Hinterbliebenen ebenso wie die eines Beschädigten selbst zu bewerten wäre (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1978, 9 RV 78/77, Juris).
  • BSG, 07.05.1986 - 9a RV 20/85

    Ansprüche auf Rentenleistung - Kriegsopferversorgung - Eigentumsschutz des Art.

    Auszug aus LSG Hessen, 02.07.2012 - L 4 VE 39/11
    Zweifelhaft erscheint dies, weil das Bundessozialgericht, das Ansprüche des Beschädigten auf Rentenleistungen der Kriegsopferversorgung der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG im Hinblick darauf zuordnet, dass es sich dabei um gesetzlich normierte Aufopferungsansprüche handelt, die dem Ausgleich für das dem Staat an Gesundheit und Leben gebrachte besondere Opfer dienen und nicht auf Billigkeitserwägungen auf Grund einer ausschließlichen Fürsorgepflicht des Staates beruhen (BSG, Urteil vom 7. Mai 1986, 9a RV 20/85, SGb 1987, 76 f mit krit. Anm. Stober; bestätigt BSG, Urteil vom 10. August 1983, 9 RV 4/93, BSGE 73, 41, 42; a.A. Papier in: Maunz/Düring, GG, 59. Lfg., Art. 14 Rdnr. 133; offen gelassen BSG, Urteil vom 24. November 2005, Juris Rdnr. 112), für die Hinterbliebenenversorgung nach dem BVG bislang offen gelassen hat, ob die verliehene Rechtsposition eine einseitige Gewährung des Staates oder das Äquivalent einer vom Empfänger "erworbenen" Leistung ist und ob in diesem Zusammenhang die Rechtsstellung einer Hinterbliebenen ebenso wie die eines Beschädigten selbst zu bewerten wäre (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1978, 9 RV 78/77, Juris).
  • OLG Zweibrücken, 23.06.2016 - 6 U 3/16

    Amtshaftung: Fehlerhafte Auskunft des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers

    Obwohl der jeweilige Ehegatte die soziale Stellung des anderen Ehegatten oder des hinterbliebenen Lebenspartners mitbestimmt, macht das Gesetz die Berechnung der Hinterbliebenenversorgung von weiteren, individuell zu prüfenden Voraussetzungen abhängig (vgl. z. B. für die Berechnung eines Berufsschadensausgleichs für Witwen Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 02.7.2012 - L 4 VE 39/11 -, juris Rn. 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VK 2744/11

    Soziales Entschädigungsrecht - Hinterbliebenenversorgung - Schadensausgleich -

    Sie verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (Hessisches LSG, Beschluss vom 02.07.2012 - L 4 VE 39/11 - juris).
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